• Klasse L

    Details

     

     

     

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,

    auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit  max. 25 km/h gefahren werden.

     

     

    b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

    selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

     

     

     

     

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

     

    Biometrisches Passbild

     

     

    Sehtest

     

     

    Kurs über lebensrettende

     Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

     

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    16

     

    Vorbesitzer

     

     

    -

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    -

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

     

  • Klasse T

    Details

     

     

    a)

    Zugmaschinen,  mit einer bbH  von

    max. 60 km/h,

     

     

    b)

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und

    selbstfahrende Futtermischwagen,

    mit einer bbH von max. 40 km/h,

     

     

    die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

     

    Hinter diesen Fahrzeugen dürfen  Anhänger geführt werden.

     

     

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Sehtest

     

    Kurs über lebensrettende

     

    Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

    Min. Alter

     

     

    16 für

    bbH bis

    40 km/H

     

    18 für bbH

    über 40 bis 60 Km/H

     

    Vorbesitzer

     

     

    D1

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    AM, L

     

     

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie Praxis

     

     

     

Was darf ich mit den Klassen fahren?

 

  • Klasse L

     

    a)

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH  von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit  max. 25 km/h gefahren werden.

     

     

    b)

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,

    Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

     

     

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich:  Nein

    Eingeschlossene Klasse:  -

     

     

  • Klasse T

    a) Zugmaschinen, mit einer bbH  von max. 60 km/h,

     

     

    b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,

     

     

    die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

     

    Hinter diesen Fahrzeugen dürfen  Anhänger geführt werden.

     

     

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich:  Nein

    Eingeschlossene Klasse:  AM,  L

     

     

     

     

Wie alt muss ich für den Führerscheinerwerb sein?

 

  • Klasse L

     

    16

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

     

  • Klasse T

    16

     für bbH bis 40 km/h

     

    18

     für bbH über 40 bis 60 km/h

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens

 

  • Klasse L

    Theorie

     

    12  Doppelstunden Grundstoff

    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

     

    2  Doppelstunden Zusatzstoff

     

     

    Praxis

     

    Keine praktische Ausbildung erforderlich

     

     

     

     

     

  • Klasse T

    Theorie

    12  Doppelstunden Grundstoff

    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

     

    6  Doppelstunden Zusatzstoff

     

    Praxis

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

     

     

Unterlagen und Nachweise. Zu den Prüfungsanträgen beifügen

 

  • Klasse L

     

    Biometrisches Passbild

     

     

     Sehtest

     

     

     Kurs über lebensrettende

     Sofortmaßnahmen am Unfallort2)

     

     

     Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Klasse T

     

    Biometrisches Passbild

     

     

     Sehtest

     

     

     Kurs über lebensrettende

     Sofortmaßnahmen am Unfallort2)

     

     

     Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

     

     

     

     

Wissenswertes

 

Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.

 

Befristung des Führerscheindokuments

Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

 

 

 Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T  zugeteilt.

 

 

 

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden

2) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

 

 

 

 

 

 

weitere Unternehmen der Fahrschule Herzog GmbH

Was können wir für Sie tun?     Tel: 07564 - 935265  oder  rv@fahrschule-herzog.de

 

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